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Corona-Soforthilfe-Kredit für gemeinnützige Organisationen – Antragstellung noch bis Ende November möglich

Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz können noch bis 30. November 2020 einen Corona Soforthilfe Kredit über ihre Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Sportvereine, Beratungsstellen gegen Gewalt, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und weitere gemeinnützige Einrichtungen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.

Pro Organisation kann ein Kredit in Höhe von maximal 800.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent beantragt werden. Mit dem Kredit können Liquiditätsbedarfe infolge der Corona-Krise für Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne und Honorare für freie Mitarbeitende finanziert werden. Durch die lange Kreditlaufzeit und die tilgungsfreien Anfangsjahre bleibt die laufende Belastung für die Kreditnehmer überschaubar.

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