Was suchen Sie?

Erster Förderaufruf für Radwege im ländlichen Raum startet! Einreichungsfrist endet am 15. Juni 2020.

Verkehrsstaatssekretär Andy Becht startet den ersten Förderaufruf für Radwege speziell im ländlichen Raum. Gemeinden und Zweckverbände können ab dem 6. April 2020 ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Die Frist endet am 15. Juni 2020.

„Wir wollen, dass Pendler, Bürger und auch Touristen im ländlichen Raum mehr Radwege nutzen können und stellen dafür zusätzlich 4 Millionen Euro bereit“, so Becht.

Mit dem 1. Förderaufruf für Investitionen in kleine Infrastrukturmaßnahmen werden 4 Millionen Euro (ELER- und GAK-Mittel) für Radwege oder kleinere Pendlerrouten im ländlichen Raum bereitgestellt. „Damit ergänzen wir bestehende Förderangebote für den kommunalen Straßen- und Radwegebau um ein speziell für die ländlichen Räume aufgelegtes Programm“, so Becht.

Gefördert werden können Investitionen in bestehenden Radwege (In-Wert-Setzung), konzeptionelle Planungen wie kommunale Radverkehrskonzepte, gemeindliche Radwege, aber auch der Bau von Radwegen.

Zuwendungsempfänger  können sein: 

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände mit bis zu 10.000 Einwohnern
  • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Zweckverbände 

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die der Umsetzung von Entwicklungskonzepten dienen, insbesondere in Form von Radwegen und  Pendlerrouten im ländlichen Raum, speziell zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. 

Zu den förderfähigen Kosten gehören insbesondere:

  • Externe Planungskosten, wie bspw. externe Kosten für die Erstellung von kommunalen Radverkehrskonzepten
  • Baukosten, einschließlich der Kosten der Einbindung vorhandener (Rad)Wege und deren Anpassung/Ertüchtigung entsprechend den Vorgaben der vg. Entwicklungs-/Radverkehrskonzepten
  • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Wegebaumaßnahme  stehende Anlagen (u. a. Beschilderung, digitale Erfassung der Strecken für die landesweite Radroutendatenbank des LBM, Zähleinrichtungen, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen).

Die Zuwendungssätze werden auf bis zu 65 % festgelegt, in anerkannten LEADER-Regionen kann eine Anhebung der Zuwendung auf 75 % erfolgen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juni 2020.

Nähere Informationen und Unterlagen zum Förderaufruf:

Der Antrag wird eingereicht beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Referat 8607 Europäische Strukturpolitik für den ländlichen Raum, in Mainz.

Bei Vorhaben im Bereich der LEADER-Aktionsgruppe Hunsrück unterstützt die Geschäftsstelle gerne bei der Projektentwicklung und Antragstellung!

Zurück zur Übersicht