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Fördermittel für Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für lokale Basisdienstleistungen

In den rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen stehen auch 2020 wieder Mittel zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für lokale Basisdienstleistungen zur Verfügung. Insgesamt 5 Mio. Euro stellt das Ministerium für Wirtschafts, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereit.

Gefördert werden können einerseits Kleinstunternehmen, die die Grundversorgung im ländlichen Raum verbessern (GAK 8.0). Das kann ein kleiner Laden sein, eine Bäckerei oder Ähnliches. Antragsteller können nur Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro sein.

Andererseits können private, v. a. aber auch öffentliche Antragsteller Zuschüsse erhalten, wenn sie in mobile oder stationäre Einrichtungen investieren, die sich auf Basisdienstleistungen beziehen wie z. B. soziale Treffpunkte, hausärztliche Gemeinschaftspraxen oder Kindertagesstätten (GAK 9.0).

Die Anträge werden bei den LEADER-Aktionsgruppen gestellt.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Kontakt LAG Hunsrück:
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück
c/o Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.
Koblenzer Straße 3
55469 Simmern    

Tel.:    +49 (6761) 96442-0      
Fax:    +49 (6761) 96442-15  
E-Mail: info[at]rhein-hunsrueck.de

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