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Neuer Förderaufruf für Investitionen in die Grundversorgung auf dem Land

Mit einem erneuten Förderaufruf werden auch 2018 wieder Mittel von Bund und Land bereitgestellt, um Investitionen im ländlichen Raum zu unterstützen. Angesprochen sind sowohl öffentliche als auch private Antragsteller, die Basisdienstleistungen aufbauen oder Einrichtungen der Grundversorgung etablieren wollen. Insgesamt stehen 2018 rund 3,3 Mio. € für Zuschüsse zur Verfügung.

In der Maßnahme GAK 8.0 (Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung) können Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. € in den Genuss der Förderung von 40% der zuwendungsfähigen Kosten kommen. In Frage kommen z. B. Bäckereien, Metzgereien oder Dorfläden.

Zielgruppen der Maßnahme GAK 9.0 (Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen) sind Gemeinden, gemeinnützige Einrichtungen mit 60% Fördersatz, aber auch verschiedene juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts bei 40% Förderung. Als förderwürdige Vorhaben sind hier beispielsweise alternative Wohnformen, Ärztehäuser oder verschiedene Betreuungseinrichtungen vorstellbar.

Die Bezuschussung kann nur in anerkannten LEADER-Regionen erfolgen. Ansprechpartner sind die Geschäftsstellen der Lokalen Aktionsgruppen.

Kontakt:   
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück   
c/o Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.   
Koblenzer Straße 3   
55469 Simmern  

Tel.     +49 (6761) 96442-0    
Fax     +49 (6761) 96442-15    
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