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Wettbewerb "Kerniges Dorf!" 2017

Im Bundeswettbewerb "Kerniges Dorf!" zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Orte in ländlichen Regionen aus, die zukunftsfähige Ideen und Konzepte für ihre bauliche Gestaltung umsetzen, sich an die Bevölkerungsentwicklung anpassen und dabei nachhaltig mit ihren Flächen und Gebäuden umgehen.

Jedes Dorf ist einzigartig und verfolgt eigene Ansätze für eine gelungene Innenentwicklung, die mit dem Wettbewerb "Kerniges Dorf!" gestärkt und einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollen. Das kann die Stärkung von Innenentwicklung sein, ein mutiger Abriss oder die Umnutzung von Gebäuden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Flächeninanspruchnahme. Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten der Entsiegelung von Flächen, der (ökologischen) Gestaltung von Freiflächen oder des Flächenmanagements.

Ablauf des Wettbewerbs
Es gibt zwei Wettbewerbsrunden. 

  1. In der ersten Wettbewerbsrunde werden aus allen Bewerbern 20 Finalisten ausgewählt. Um die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen von Lage, Struktur und Größe, demografischer Entwicklung und historischen Bedingungen zu berücksichtigen, werden fünf Kategorien gebildet. Das wichtigste Kriterium ist ein erkennbares Ziel für die Gestaltung des gesamten Dorfes oder abgegrenzter Dorfteile. Positiv bewertet werden darüber hinaus gelungene Umsetzungsbeispiele, Kreativität und die aktive Einbindung der Bevölkerung.
  2. In der zweiten Wettbewerbsrunde werden im Herbst 2017 alle Finalisten vor Ort besucht, sodass diese die Gelegenheit haben, ihre Ideen und Konzepte zu präsentieren. Eine unabhängige Fachjury, zusammengesetzt aus Fachleuten aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Verbänden, entscheidet anschließend über die fünf Sieger.

Das BMEL lädt die fünf Sieger des Wettbewerbs für Ehrung und Verleihung des Titels "Kerniges Dorf!" Anfang 2018 auf die Internationale Grüne Woche nach Berlin ein. Die Sieger teilen sich ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro.

Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Dörfer oder Ortsteile mit bis zu 3.000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Bewerbungen im Verbund mehrerer Dörfer sind ebenfalls möglich. Dabei gilt die Höchstgrenze von 3.000 Einwohner und Einwohnerinnen ebenso für jedes einzelne Dorf, nicht für den Verbund.

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2017.

Weitere Informationen und den Teilnahmebogen finden Sie hier.

Kontakt:
Geschäftsstelle "Kerniges Dorf!"
c/o Agrarsoziale Gesellschaft e. V.
Andrea Moser
Kurze Geismarstraße 33
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 49709–32
Telefax: +49 (551) 49709-16
E-Mail: kerniges-dorf@asg-goe.de

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