Die LAG Hunsrück bietet die Möglichkeit, kleine von Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich getragene Projekte ohne großen bürokratischen Aufwand zu bezuschussen. Ein Antragsverfahren im eigentlichen Sinne ist nicht erforderlich. Es gelten aber bestimmte Regelungen für die Projekte und der Begünstigte schließt mit der LAG Hunsrück eine Zielvereinbarung ab.
Es steht ein begrenztes Budget von 30.000 € pro Jahr zur Verfügung. Der maximale Betrag für die Fehlbedarfsfinanzierung lag bei 2.000 € je Vorhaben, die Untergrenze bei 500 €.
Gefördert werden können Anliegen von gemeinnützigen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie von Gruppen nicht organisierter Menschen. Ausgeschlossen sind wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten von Unternehmen. Auch Veranstaltungen und Einzelprojekte von parteipolitischen Initiativen können nicht unterstützt werden.
Förderfähig sind Veranstaltungen und Einzelprojekte in folgenden Themenbereichen:
- Umwelt
- Kultur
- Soziales
- Sport
- Integration
- Inklusion
- Internationale Kooperation.
Der Förderaufruf für 2026 ist geschlossen. Den nächsten Förderaufruf veröffentlichen wir aller Voraussicht nach wieder Anfang 2027.