Für die unterschiedlichen Projekt-Kategorien gelten unterschiedliche Regelungen. Dies gilt auch für die Auswahl der förderwürdigen Vorhaben.
Im Rahmen von Förderaufrufen korrekt und fristgerecht eingereichte Ideen nehmen, sofern sie die formellen Voraussetzungen erfüllen, an den Auswahlentscheidungen teil. Diese werden anhand festgelegter Kriterien durch Entscheidungsgremien vorgenommen. In der Regel entscheidet die LAG Hunsrück über die Projekte. Im Falle der Demokratie-Projekte ist ein eigenes Gremium auf Landesebene zuständig.