Ländliche Bodenordnung

Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können innerhalb von LEADER-Gebieten im Falle einer öffentlichen Förderung eine erhöhte Bezuschussung erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der von der Verwaltungsbehörde für die Förderperiode 2023 - 2027 anerkannten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) leistet und die LAG dies insoweit beschließt. (Die Mittel werden nicht aus dem Plafonds der LAG entnommen)

Die eigentliche Antragstellung läuft nicht über die LAG Hunsrück!