Die Fördersätze richten sich nach der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück. Diese wiederum fußt auf dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zuschusssätze hängen zum einen davon ab, um welchen Träger es sich handelt, zum anderen von der Projektqualität, die sich anhand der Auswahlkriterien bemisst.
Um auch finanzschwachen Ortsgemeinden eine Förderung eher ermöglichen zu können, besteht für diese bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit auf eine um 10 % erhöhte Förderung.