Wegebau

Maßnahmen zur Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung können eine erhöhte Förderung erhalten, wenn sie in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Dies setzt einen Beitrag zur Umsetzung der von der Verwaltungsbehörde für die Förderperiode 2023 - 2027 anerkannten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) sowie einen positiven Beschluss der LAG voraus. (Die Mittel werden nicht aus dem Plafonds der LAG entnommen)

Die eigentliche Antragstellung läuft nicht über die LAG Hunsrück!