Was suchen Sie?

GAK

Masdascher Hallgarten, Mastershausen

Hunsrückbahnmuseum, Emmelshausen

Förderbedingungen

Fördersätze

Die Fördersätze richten sich nach der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück. Diese wiederum fußt auf dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Die Zuschusssätze hängen zum einen davon ab, um welchen Träger es sich handelt, zum anderen von der Projektqualität, die sich anhand der Auswahlkriterien bemisst. Außerdem erhalten das LAG-Gebiet überschreitende Vorhaben, insbesondere solche in Kooperation mit Partnern in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Besonderheit der LAG Hunsrück ist ein 10%iger Förderbonus für finanzschwache Ortsgemeinden.

Fördersätze für Vorhaben zur Umsetzung der LILE

Fördersätze für Ortsgemeinden

Fördersätze für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen

Fördergrenzen

Die Summe der öffentlichen Zuwendungen pro Vorhaben muss zwischen 2.000 € und 250.000 € betragen. Ausnahmen sind nur mit Beschluss der LAG und Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde möglich.

Publizitätsvorschriften

Die Fördermittegeber verlangen von den Zuwendungsempfängern, dass diese explizit auf die fördernden Institutionen hinweisen. Die Regelungen finden sich in den Publizitätsvorschriften. Dort ist auch die Verwendung der entsprechenden Logos geregelt.

Merkblatt Publizitätsvorschriften
EU-Flagge
EU-Flagge quadratisch
Wappen Rheinland-Pfalz
Logo LEADER
Logo LAG Hunsrück