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Regionalbudget - 2. Förderaufruf 2023

Die LAG bietet im Rahmen eines eigenen Regionalbudgets Kleinprojekten bis 20.000 Euro Nettogesamtkosten die Möglichkeit einer Förderung.  Dazu veröffentlichen wir einmal jährlich einen Förderaufruf. Beteiligen können sich Antragsteller unterschiedlicher Art mit ihren Ideen für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum.

Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Zum Einsatz kommen Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Rheinland-Pfalz ist das Regionalbudget integriert in den LEADER-Ansatz unter Maßnahme 19.2 des „Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE). Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder des Bundes und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.

Die Frist des 2. Förderaufrufes "Regionalbudget 2023" endete am 22. Mai 2023. 

Ein neuer Förderaufruf  ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • natürliche Personen und Personengesellschaften
    • Zuwendung zu den förderfähigen Ausgaben
    • Projektgesamtausgaben: maximal 20.000 € (Umsatzsteuer nicht förderfähig)
    • Höhe des Zuschusses ergibt sich aus Auswahlkriterien und Zuwendungssätzen in der LILE
    • Der Zuwendungssatz richtet sich nach den Regelungen in der Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück
    • Der maximale Zuwendungssatz beträgt 75% in Abhängigkeit von Projektbewertung und Eigenschaft des Antragstellers
    • Die Zuwendung muss mindestens 2.000 € betragen
    • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
    • Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
    • Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
    • Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
    • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
    • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
    • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
    • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
    • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
    • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
    • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieruleistungen
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
    • Projekte, die der Umsetzung der LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) der LAG dienen und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs I der GAK entsprechen
    • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
    • Landankauf
    • Kauf von Tieren
    • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
    • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
    • laufender Betrieb
    • Unterhaltung
    • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
    • einzelbetriebliche Beratung
    • Personalleistungen
    • unbare Eigenleistungen
    • unbare Sachleistungen
    • reine Ersatzbeschaffungen oder Sanierungen/Erhaltungsinvestitionen
    1. Veröffentlichung eines jährlichen Förderaufrufes durch die LAG Hunsrück
    2. Einreichung eines Antrags mittels eines standardisierten Formulars durch den Antragsteller
    3. Auswahl der Kleinstprojekte durch LAG auf Basis genehmigter Auswahlkriterien
    4. Abschluss eines Vertrages zwischen Letztempfänger und LAG
    5. Durchführung des Kleinprojektes
    6. Einreichung eines Zahlungsantrages mit vereinfachtem Verwendungsnachweis bei der LAG
    7. Erstattung der Ausgaben des Antragstellers durch die LAG
    • Beschreibung des Kleinprojektes *
    • Finanzierungsplan und Kostenberechnung *
    • Nachweise zu weiteren Finanzierungsmitteln (sofern in Anspruch genommen)
    • Auszug aus Handels-/Genossenschafts-, Vereinsregister *
    • Geschäftsführer-/Vertretungsvollmacht (sofern nicht aus Registerauszug ersichtlich)
    • Satzung, Gesellschaftsvertrag
    • Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
    • Unternehmensbeschreibung (sofern „verbundenes Unternehmen“) (erforderlich bei Anwendung der De-minimis-Regelung)
    • Fachliche Stellungnahmen / behördliche Genehmigungen *
    • Bauskizzen / Entwurfszeichnungen / Lage- und Raumpläne / Grundbuchauszüge / Eigentumsnachweis
    • Dokumentation über die Einholung von Vergleichsangeboten (Markterkundung) *
    • Falls der Finanzierungsplan Leistungen Dritter oder eine anderweitige öffentliche Förderung enthält: Kopie Förderbescheide / Finanzielle Zusicherung Dritter
    • Gutachten (u. a. Wirtschaftlichkeitsgutachten) zum Kleinprojekt
    • Formular „De-minimis-Erklärung“ bei Kleinprojekten außerhalb der landwirtschaftlichen Primärerzeugung (z. B. Förderung regionaler Wertschöpfungsketten) nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
    • De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre
    • Zusammenstellung Kostenvoranschläge, Kostenvergleich, Ausschreibungsunterlagen
    • Geschäftsplan für wirtschaftlich betriebene Einrichtungen gem. Kapitel 8.2.10 des EPLR EULLE
    • Finanzierungsbestätigung (Bankbestätigung) oder Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde *
    • Bestätigung der zuständigen Kreisverwaltung des Bedarfes für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe
    • Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
    • Die Abrechnung der Zuwendung gegenüber der LAG muss spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres vorliegen und vollständig sein (Projektbericht, Rechnungs-/Zahlungsbelege)
    • Die LAG Hunsrück behält sich Prüfungen der Projektumsetzung vor
    • Die Projekte sind für einen bestimmten – je nach Art des Projektes definierten – Zeitraum an den Zweck der Förderung gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden

    Die Geschäftsstelle der LAG Hunsrück unterstützt gerne in allen Phasen der Projektentwicklung, -beantragung und -durchführung 

    Die Antragstellung an die LAG Hunsrück muss mit folgendem Formular erfolgen:

    Antrag auf Förderung für Letztempfänger bei der LAG

    Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Förderwürdigkeit durch die LAG Hunsrück angewandt:

    Kriterien für die Auswahl förderwürdiger Vorhaben durch die LAG Hunsrück

    Kleinstprojekte aus den Regionalbudgets 2023

    Grüner Treffpunkt Träger: BdP Stamm Raugrafen Simmern e.V. | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Bodentrampolin Spielplatz Träger: Ortsgemeinde Reich | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Pellethofen für das Heimatmuseum Träger: Ortsgemeinde Mittelstrimmig | Handlungsfeld: Regionale Identität und Kultur stärken

    Outdoor-Sportanlage Träger: TuS Sohren 1908 | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Pavillon Träger: Ortsgemeinde Braunshorn - Ortsteil Dudenroth | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Backes und Grillstelle am Dorfgemeinschaftsplatz Träger: Ortsgemeinde Oberhausen bei Kirn | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Dorf-Gemeinschaft's-Platz Träger: Ortsgemeinde Mörschbach | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Machbarkeitsstudie Kinderspielplatz und Begegnungsstätte Träger: Ortsgemeinde Kommen | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Rollstuhlwippe am Freizeitgelände Träger: Ortsgemeinde Reckershausen | Handlungsfeld: Nachhaltige Wirtschaft fördern

    Traumschleifchen Reckershausen Träger: Verbandsgemeinde Kirchberg | Handlungsfeld: Nachhaltige Wirtschaft fördern

    Machbarkeitsstudie Quartiersentwicklung Träger: Ortsgemeinde Horn | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Folientunnel und Windschutzhecke Träger: Anne Tatsch-Fink, Stipshausen | Handlungsfeld: Nachhaltige Wirtschaft fördern

    Digitales Hunsrück-Museum Träger: Stadt Simmern | Handlungsfeld: Regionale Identität und Kultur stärken

    Neugestaltung Spielplatz Träger: Ortsgemeinde Wederath | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Schöne Aussicht Träger: Ortsgemeinde Henau | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Erweiterung Spielplatz Träger: Ortsgemeinde Horn | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Barrierefreie Toilettenanlage an der Bürgerhalle Träger: Ortsgemeinde Sohren | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Umgestaltung Vorplatz AWO-Haus Träger: AWO Ortsverband Region Sohren-Büchenbeuren | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Wohnmobilstellplatz m. Hinweisschild u. Fahrradreparaturstation Träger: Ortsgemeinde Hennweiler | Handlungsfeld: Nachhaltige Wirtschaft fördern

    Co-Working Space Träger: Ortsgemeinde Heinzenbach | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Begegnungsort Spielplatz Träger: Ortsgemeinde Keidelheim | Handlungsfeld: Lebendige Orte gestalten

    Ströherwanderwg - Kulturgeschichtlicher Wanderweg mit Interaktion Träger: Ortsgemeinde Irmenach | Handlungsfeld: Regionale Identität und Kultur stärken

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