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Ländliche Bodenordnung

Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können inerhalb von LEADER-Gebieten im Falle einer öffentlichen Förderung eine erhöhte Bezuschussung erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der von der Verwaltungsbehörde für die Förderperiode 2014 - 2020 anerkannten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) leistet und die LAG dies insoweit beschließt. (Die Mittel werden nicht aus dem Plafonds der LAG entnommen)

Bislang wurden folgende Vorhaben der Ländlichen Bodenordnung gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1305/2013 im Bereich der LAG Hunsrück befürwortet:

  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lieg (nach § 86 Abs.1 FlurbG), Träger: Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lieg
  • Unternehmensflurbereinigung Umgehung Kastellaun - Roth - Uhler, Träger: Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Umgehung Kastellaun - Roth - Uhler
  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hochscheid
    Träger: Teilnehmergemeinschaft Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hochscheid