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GAK

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Was kann nicht gefördert werden?

  • der Erwerb von Geschäftsanteilen
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-,Gewerbe- und Industriegebieten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung oder Pflichtaufgaben des Zuwendungsempfängers
  • der laufende Betrieb
  • Unterhaltung
  • der Erwerb unbebauter Grundstücke
  • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG gefördert Strom oder Wärme erzeugen
  • Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen
  • Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen
  • stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB