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Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • a) 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen
  • b) 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürliche Personen, Personengesellschaften, sowie nicht unter a) genannte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts