Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
- a) 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen
- b) 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürliche Personen, Personengesellschaften, sowie nicht unter a) genannte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts