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Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie gemeinnützigen juristischen Personen
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften, sowie bei nicht unter dem vorgenannten Punkt angeführten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts
  • Begrenzung der maximalen Zuwendung auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zu-wendungshöhe genehmigen, wenn die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies für die Entwicklung ihrer LEADER-Region von Vorteil ist.