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GAK

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Was kann nicht gefördert werden?

  • der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit sie nicht zur Erfüllung des Zuwendungszweckes erforderlich sind
  • der laufende Betrieb oder die Unterhaltung
  • Ersatzinvestitionen
  • die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
  • Investitionen in Wohnraum
  • der Erwerb unbebauter Grundstücke
  • über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) förderfähige Vorhaben
  • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen