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Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • Für Investitionen können Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro
  • Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen erfolgen
  • Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.