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Was ist noch zu beachten?

  • Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
  • Die Abrechnung der Zuwendung gegenüber der LAG muss spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres vorliegen und vollständig sein (Projektbericht, Rechnungs-/Zahlungsbelege)
  • Die LAG Hunsrück behält sich Prüfungen der Projektumsetzung vor
  • Die Projekte sind für einen bestimmten – je nach Art des Projektes definierten – Zeitraum an den Zweck der Förderung gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden