Was suchen Sie?

Was kann gefördert werden?

  • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
  • Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
  • Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieruleistungen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Projekte, die der Umsetzung der LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) der LAG dienen und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs I der GAK entsprechen