Was suchen Sie?

Wie kann gefördert werden?

  • Zuwendung zu den förderfähigen Ausgaben
  • Projektgesamtausgaben: maximal 20.000 € (Umsatzsteuer nicht förderfähig)
  • Höhe des Zuschusses ergibt sich aus Auswahlkriterien und Zuwendungssätzen in der LILE
  • Der Zuwendungssatz richtet sich nach den Regelungen in der Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück
  • Der maximale Zuwendungssatz beträgt 80% in Abhängigkeit von Projektbewertung und Eigenschaft des Antragstellers
  • Die Zuwendung muss mindestens 2.000 € betragen