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Erfolgreiche Radwegeförderung wird fortgesetzt - 3. Förderaufruf für Radwegeprojekte startet!

Der dritte Förderaufruf für Radwegeprojekte im ländlichen Raum (finanziert aus dem Entwicklungsprogramm EULLE) ist gestartet! Kreise und Kommunen können ab sofort Anträge einreichen. Gefördert werden kann die Instandsetzung und der Neubau von Radwegen in den Kommunen sowie Radverkehrskonzepte für den ländlichen Raum.

„Mit der Radwegeförderung für den ländlichen Raum haben wir in Rheinland-Pfalz ein passgenaues Instrument geschaffen, das gezielt den Ausbau der Radinfrastruktur im ländlichen Raum im Blick hat. Es ergänzt die bestehenden Programme zum kommunalen Radwegebau und trägt so zur Stärkung des Radverkehrs in den Regionen bei“, sagte Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Gefördert werden können mit dem EULLE-Programm:

  • Investitionen in bestehende Radwege (In-Wert-Setzung),
  • konzeptionelle Planungen wie kommunale Radverkehrskonzepte, gemeindliche Radwege,
  • aber auch der Bau von Radwegen.

Es stehen insgesamt 4 Millionen Euro zur Förderung bereit. Die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Dezember 2021.

Die Mittel für die Radwegeförderung speziell im ländlichen Raum stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Damit soll eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Gemeinden im ländlichen Raum und die Verbindung attraktiver Kultur- und Naturräume erreicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  • Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte mit bis zu 60.000 Einwohner
  • Gemeindeverbände
  • Verbandsgemeinden
  • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Zweckverbände

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die der Umsetzung von Entwicklungskonzepten dienen, insbesondere in Form von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum, speziell zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Zu den förderfähigen Kosten gehören insbesondere:

  • Erstellung eines kommunalen Radverkehrskonzeptes (ohne Baumaßnahmen)
  • Radwegebaumassnahmen (ggf. einschließlich des Radverkehrskonzeptes)
    • Externe Planungskosten
    • Baukosten, einschließlich der Kosten der Einbindung vorhandener (Rad)Wege und deren Anpassung/Ertüchtigung entsprechend den Vorgaben der vg. Entwicklungs-/Radverkehrskonzepten
    • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u. a. Beschilderung, digitale Erfassung der Strecken für die landesweite Radroutendatenbank des LBM, Zähleinrichtungen, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen, Ertüchtigungsmaßnahmen).

Die Zuwendungssätze werden auf bis zu 65 % festgelegt, in anerkannten LEADER-Regionen kann eine Anhebung der Zuwendung auf 75 % erfolgen.

Nähere Informationen und Unterlagen zum Förderaufruf:
Beschreibung
Bewerbungsformular
Auswahlkriterien

Die vollständigen Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse eulle@mwvlw.rlp.de unter dem Betreff "Teilnahmeunterlagen zum 3. Förderaufruf der ELER-Verwaltungsbehörde im Rahmen der Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastruktur, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum" zu senden. 

Bei Vorhaben im Bereich der LEADER-Aktionsgruppe Hunsrück unterstützt die Geschäftsstelle gerne bei der Projektentwicklung und Antragstellung! 

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