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FÖRDERAUFRUF für "Kleinprojekte" bis 20.000 EUR netto im Hunsrück: Antragstellung bis 15. März 2021!

Als Fördermöglichkeit steht privaten wie öffentlichen Antragstellern auch im Jahr 2021 das „Regionalbudget“ der LAG Hunsrück wieder zur Verfügung. Vorhaben mit Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto können Zuschüsse erhalten.

Gefördert werden Investitionen in ländliche Gemeinden, in Planungen und Entwicklungskonzepte, kleine Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und verschiedenste Maßnahmen zur Dorfentwicklung.

In einem vereinfachten Verfahren werden Förderanträge direkt an die LAG gestellt. Diese wählt die förderwürdigen Vorhaben anhand festgelegter Kriterien bis Ende April 2021 aus. Die Projekte müssen bis zum 30.10.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein. 

Die Antragstellung ist möglich bei der Geschäftsstelle der LAG Hunsrück, ansässig beim Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. in Simmern. Dort wird eine umfassende Beratung zur Antragstellung angeboten.

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für beide Fördermöglichkeiten endet am 15. März 2021.

Antragsformular

Weitere Informationen

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